Weiter 3G und Maskenpflicht im Landratsamt Aichach-Friedberg
Nachgefragt
Sehr geehrter Herr Landrat,
für Ihre prompte und aussagekräftige Antwort danke ich Ihnen.
Wie Sie sich bestimmt denken können, sehe ich die weiterbestehende 3-G-Regel sowie die FFP2-Maskenpflicht im Landratsamt sehr kritisch. Gerade bei einer Behörde ist die Durchsetzung dieser im sonstigen Leben zum Glück bereits abgeschafften Regeln über das Hausrecht mehr als fragwürdig.
Anders als andere private Unternehmen haben Behörden ein Monopol: Die Bürger (Sie nennen sie in Ihrer Mail an die Mitarbeiter vom 30.3.22 „Kunden“) können auf keinen Konkurrenten ausweichen, sie müssen ins Landratsamt oder zur Zulassungsstelle, ob sie es wollen oder nicht.
Daß Sie nun sowohl die Mitarbeiter als auch die Bürger zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichten und dungeimpften unter ihnen die Durchführung eines krebserregenden Tests verordnen, klärt gerade auch bei langfristig entstehenden, gesundheitlichen Problemen der Mitarbeiter zukünftig für alle eindeutig die Haftungsfrage.
Warum erlauben Sie wenigstens nicht den Mitarbeitern das Tragen einer medizinischen Maske? Es ist mittlerweile hinlänglich erwiesen, dass FFP2-Masken kein ausreichender Schutz gegen Krankheitserreger sind, jedoch die Gesundheit der Träger in erheblichem Maße belasten.
Auch die Testungen sind ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Wie begründen Sie es eigentlich, daß die Geimpften und Genesenen sich nicht testen müssen? Wie wir alle mitbekommen haben, verhindert eine Impfung nicht, daß der Geimpfte sich und andere anstecken kann. Auch Geimpfte können erkranken. Da bei Beginn des Impfexperiments darauf verzichtet wurde, eine ausreichend große Kontrollgruppe zu bilden, kann man nicht sagen, ob eine Impfung den Verlauf der Erkrankung abmildert oder nicht.
Im Gegenteil häufen sich – zumindest in meinem Bekanntenkreis – die Fälle mehrfacher und langwieriger Erkrankungen gerade von Menschen, die geimpft wurden. Eine einseitige Verpflichtung nur der ungeimpften Besucher und Mitarbeiter ist vor diesem Hintergrund gewiß nicht mehr als verhältnismäßig anzusehen. Ich bitte Sie daher, die 3-G-Regel und die Maskenpflicht im Landratsamt mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Simon Kuchlbauer
Das hatte mir der Landrat zuvor geantwortet:
Sehr geehrter Herr Dr. Kuchlbauer,
in Ihrer Mail vom heutigen Tag fragen Sie nach den im LRA und den Außenstellen geltenden Zutrittsregelungen, konkret:
Hierauf darf ich antworten:
Mit Wirkung ab 03.04.2022 habe ich als Landrat und Amtsvorstand im Rahmen des Hausrechts für das Landratsamt Aichach-Friedberg und die Außenstellen zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von Verwaltung und Kreistag/Ausschüssen die Fortgeltung der bisherigen Regelungen (FFP2-Maskenpflicht und 3G-Regelung für den Zutritt für alle Personen) bis zunächst 30.04.2022 angeordnet. Anbei erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis meine entsprechende E-Mail an das Landratsamt vom 30.03.2022, die ergänzende Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt durch Herrn Burkhart (Hauptverwaltung) vom 30.03.2022 samt Anlage, den Aktenvermerk mit den rechtlichen Grundlagen einschließlich der Verhältnismäßigkeitsprüfung vom 01.04.2022 samt Anlagen.
Am Montag, 11.04.2022, ging darüber hinaus ein neues Schreiben des Innenministeriums vom 08.04.2022 ein, das auf das Ihnen bekannte IMS vom 29.11.2021 Bezug nimmt und Informationen zu Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage, Bezirkstage und ihrer Ausschüsse sowie Bürgerversammlungen enthält. Dieses Schreiben stützt meine Entscheidung; auch dieses füge ich als Anlage bei.
Da die von Ihnen aufgeworfenen Fragen und die von mir zur Verfügung gestellten Unterlagen möglicherweise auch für die übrigen Mitglieder des Kreistages von Interesse sind, sende ich Ihre Fragen und meine Antworten in Bcc auch an den gesamten Kreistag.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Klaus Metzger
Landrat
Anlagen:
© Dr. Simon Kuchlbauer